Vorfälligkeitsentschädigung

Finanz-GlossarWird ein Kredit bereits vor der Zinsbindungsfrist beglichen, so verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Durch die frühzeitige Abbezahlung des Darlehens entgehen der Bank Zinsgewinne. Um diesen verlorenen Betrag zu kompensieren, muss der Kunde dann die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Je länger die restliche Laufzeit gewesen wäre, desto größer fällt die entsprechende Zahlung aus.

Der Schaden entsteht aus Sicht der Banken dann, wenn das jetzt wieder verfügbare Kapital zu einem geringeren Zinssatz weiterverliehen werden kann als im ursprünglichen Darlehensvertrag vorgesehen. Banken sind in Deutschland ausdrücklich nicht dazu verpflichtet ein Darlehen früher zurückzunehmen als geplant bis auf wenige Ausnahmen, z. B. beim Verkauf des Objektes.

Damit Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung nicht bezahlen müssen, sollten sie bereits vor Vertragsschluss auf die Möglichkeit zur vorzeitigen Begleichung des Darlehens achten oder optionale Sondertilgungen in der Kreditlaufzeit mit im Vertrag festhalten. Dies kann gegen Zinsaufschläge ohne Probleme mit der Bank vereinbart werden, muss aber in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. In der Regel erhöht sich durch solche Vertragszusätze der Effektivzins des Darlehens um einen geringen Wert. Generell lässt sich jedes grundpfandrechtlich besicherte Darlehen nach BGB § 489 nach vollständigem Empfang und Fristvorlauf von 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten OHNE Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen.

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